Innenminister Heribert Rech: „Demokratie braucht aktive Bürger und ihre Beteiligung an Wahlen“

02.06.2009, 09:43 Uhr

„Demokratie braucht aktive Bürger, die sich ihrer persönlichen Verantwortung für die Gesellschaft und den Staat bewusst sind. Das gilt für die europäische Ebene genauso wie für das nächste Wohnumfeld. Wahlen sind für unser freiheitliches demokratisches Staatswesen von zentraler Bedeutung.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Dienstag, 2. Juni 2009, in Stuttgart. Gleichzeitig appellierte er an alle Wahlberechtigten, am kommenden Sonntag ihre Stimmen bei der Europawahl und den Kommunalwahlen abzugeben. Neben der siebten Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament würden an diesem Tag in den 1.101 Gemeinden des Landes die regelmäßigen Kommunalwahlen stattfinden. Eine hohe Wahlbeteiligung stärke die Demokratie und sei im Blick auf die Europawahl auch für den Einfluss und die Bedeutung Baden-Württembergs in der Europäischen Union sehr wichtig.

Europawahl
Der Minister betonte, dass Baden-Württemberg im Herzen Europas liege. Die Politik der Europäischen Union habe auf das Leben in den Mitgliedstaaten großen und zunehmenden Einfluss. Das Europäische Parlament werde dabei immer wichtiger. Es sei mit seinen bedeutenden Mitentscheidungsrechten das einzige direkt von der Bevölkerung legitimierte Organ der Europäischen Union. „Die Europawahl ist ein demokratischer Akt, mit dem die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union unmittelbaren Einfluss auf die Politik nehmen. Das verleiht der Europawahl ihre besondere Bedeutung. Sie trägt zum Integrationsprozess und zum europäischen Bewusstsein bei“, so Rech. Bei der ersten Europawahl im Jahre 1979 hätten die damaligen neun Mitgliedstaaten gewählt. Jetzt würden erstmals Bürgerinnen und Bürger aus 27 EU-Mitgliedstaaten an der Europawahl teilnehmen. Rund 375 Millionen wahlberechtigte EU-Bürger würden 736 Abgeordnete auf die Dauer von fünf Jahren bestimmen. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfielen 99 Abgeordnete. Bei der Europawahl 2004 seien elf Abgeordnete aus Baden- Württemberg gewählt worden. Die Zahl der Wahlberechtigten betrage im Land rund 7,8 Millionen. Zur kommenden Europawahl würden 31 Parteien mit ihren Listen kandidieren.
 
Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen würden in allen 1.101 Gemeinden die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats und in rund 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung die Mitglieder der Ortschaftsräte gewählt. Gleichzeitig würden in den 35 Landkreisen neue Kreistage gewählt. In den 179 Gemeinden der Region Stuttgart finde außerdem die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart statt. Auch die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der EU-Mitgliedsländer könnten nach den gleichen Regeln wie Deutsche an der Wahl der kommunalen Vertretungsorgane (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) in Baden- Württemberg teilnehmen. „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können durch ihre Teilnahme an der Wahl ein Zeichen setzen, dass sie an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes in der Gemeinde und im Landkreis interessiert sind und sich aktiv daran beteiligen“, so Rech. Das Kommunalwahlrecht des Landes sei in hohem Maße ein Persönlichkeitswahlrecht. Es erlaube den Wählerinnen und Wählern, wenn es mehrere Wahlvorschläge gäbe, durch das Recht zur Stimmenhäufung (Kumulieren) und zur Übernahme von Personen aus anderen Wahlvorschlägen (Panaschieren) in weit stärkerem Maße als andere Wahlsysteme, die Zusammensetzung ihrer Kommunalparlamente zu bestimmen. Die Wahlberechtigten hätten jeweils so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter in die jeweiligen Organe zu wählen seien und könnten diese ganz gezielt einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern ihres Vertrauens geben.
 
Zusatzinformationen
Detaillierte Informationen zu den Kommunalwahlen sowie anschauliche Erklärungen zur Stimmabgabe mit Stimmzettelmustern hat die Landeszentrale für politische Bildung im Internet unter bereitgestellt. Die Ergebnisse der Kommunalwahlen werden in den Tagen nach der Wahl von den jeweiligen Gemeinden und Landkreisen auf ihrer Homepage sowie zentral vom Statistischen Landesamt im Internet veröffentlicht. Das Statistische Landesamt informiert ständig aktuell über Zwischenergebnisse. Bei der Wahl der Regionalversammlung haben die Wahlberechtigten nur eine einzige Stimme; Kumulieren und Panaschieren entfällt damit. Wählbar ist nur der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung insgesamt. Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können an der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart nicht teilnehmen, weil sich das Unionsbürgerwahlrecht nur auf „lokale Gebietskörperschaften der Grundstufe" im Sinne der EG-Richtlinien erstreckt.