K 3575 Umgehungstraße Bad Schönborn

26.11.2015, 20:30 Uhr

Lesen Sie hier die von Kreistagsmitglied Bernhard Steltz vorgetragene gekürzte Stellungnahme der CDU-Kreistagsfraktion zum Thema "K 3575 - Umgehungsstraße Bad Schönborn" auf der Sitzung des Kreistages am 26. November 2015.

Der Beschlussvorschlag zur Kreistagssitzung empfiehlt zum einen die Erstellung einer Verkehrsprognose zur Entscheidungsfindung über die Fortführung der Planungen für eine Ortsumgehung Bad Schönborn und zum zweiten dann über einen Neubeginn der Planung zu entscheiden, wenn diese Prognose vorliegt und wenn Klarheit über die zukünftige Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben besteht. Natürlich hätte man sich nach dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD auf Erstellung eines aktuellen Verkehrsgutachten auch etwas mehr, ein besseres Ergebnis vorstellen können. Aber gegenüber dem ehemaligen Beschlussvorschlag der Landkreisverwaltung, nämlich das Verfahren vorläufig einzustellen, bedeutet der o.a. Vorschlag doch eine entscheidende Verbesserung: Das Verfahren geht weiter. Politik besteht nun einmal aus Kompromissen und im Endergebnis stellt nun dieser - zugegeben kleine - gemeinsame Nenner doch bedeutend mehr dar als die Alternative, als die Einstellung des Verfahrens. Politik besteht aber auch aus der Anerkennung von Realitäten. Und eine Realität ist, dass die Umgehungsstraße bisher vom Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur nicht in das Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-Programm) aufgenommen wurde. Das wird wohl auch nicht mehr geschehen, wie aus dem Brief von Staatssekretärin Dr. Gisela Splett vom 27. Oktober zu entnehmen ist. Da die Finanzmittel des Landkreises jedoch begrenzt sind, müssen wir wohl auf zukünftige Förderprogramme des Landes für den kommunalen Straßenbau warten. Es muss hier nochmals betont, dass alleine in Bad Schönborn ca. 900 Menschen direkt von der Verkehrs- und Lärmbelastung durch die B 3 betroffen sind. Eine vom Bürgermeister der Gemeinde Bad Schönborn veranlasste aktuelle Verkehrszählung sowie die Lärmuntersuchungen durch die LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) zur Erstellung der Lärmaktionspläne bestätigen eher die immer wieder in Zweifel gezogenen Ergebnisse der Gutachten aus dem bisherigen Verfahren und damit auch den sich weit über den zulässigen Grenzwerten befindlichen Grad der Belastung für die Anwohner. Natürlich sind die beiden genannten Gutachten für das Planfeststellungsverfahren „K 3575 Umgehungstraße Bad Schönborn“ nicht relevant. Umso mehr sollte es daher in Interesse der Kreisgremien liegen, zunächst diese avisierte Verkehrsprognose erstellen zu lassen, zumal die Kosten hierfür nach Auskunft der Kreisverwaltung überschaubar sind. Die von den drei Gemeinden bereits erstellten Gutachten bez. Verkehrszählungen können sicherlich Grundlage für diese Prognose sein und zur weiteren Kosteneinsparung beitragen. Mit der Erstellung dieser Verkehrsprognose berücksichtigt der Landkreis im Übrigen auch das vom Landkreis gewünschte neuerliche Votum der Gemeinderäte der drei betroffenen Gemeinden Kronau, Ubstadt-Weiher und Bad Schönborn. Alle drei Gemeinden haben sich im Frühjahr für eine Fortsetzung des Verfahrens ausgesprochen, wenn auch nicht alle einstimmig. Aber das ist auch nicht verwunderlich, werden doch Diskussionen über geplante Projekte mit abnehmender Entfernung zum Projekt nicht selten umso strittiger geführt. Dies war in der Vergangenheit so zu beobachten und es wird sich in der Zukunft wohl nicht anders verhalten. Des Weiteren wird der Landkreis mit dem o.a. Beschlussvorschlag auch den eigenen Ansprüchen gerecht, hieß es doch in der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt im März 2015, dass das Votum der Gemeinden – und alle drei Gemeinden wünschen die Fortführung des Verfahrens - dann in die Entscheidung der Kreisgremien einfließen sollte. (bst) (bst)